COVID Zertifikatspflicht
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COVID Zertifikatspflicht


Liebe Kundinnen und Kunden,


Mit Beschluss vom 8. September 2021 hat der Bundesrat Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die in diesem Schutzkonzept mitberücksichtigt wurden.


Zertifikatspflicht Gemäss Art. 13, Absatz 2 müssen Betriebe bei Personen ab 16 Jahren den Zugang der Personen mit einem Covid-Zertifikat kontrollieren.


Es muss eine wirksame Lüftung vorhanden sein und die Kapazität des Raumes darf höchstens zu zwei Drittel besetzt sein. Damit jeder Kunde sehen kann, wie gut unsere Luftqualität ist, haben wir ein Messgerät installiert (grüner Bereich= 0 – 800 pmm Wert). Wir haben meist nicht mehr als 380 ppm, was absolut TOP ist.


Schutzkonzept SFGV V12.09.2021, Seite 5 von 9


5. Zugang / Kontrolle der Zertifikatspflicht liegt in der Verantwortung des Unternehmens, durch eine periodische Überprüfung die Gültigkeit des (integrierten) Zertifikates zu prüfen (namentlich auf einen allfälligen Widerruf hin). Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung Art. 13, Absatz 1. Es ist dem Unternehmen überlassen wie die Kontrolle im Betrieb durchgeführt werden. Dies kann in digitaler Form oder in Papierform geschehen.


Wir bitte dich uns das Zertifikat vorzulegen, damit wir in unserem System die Laufzeit des Zertifikates hinterlegen können. Sobald die Frist abgelaufen ist, wir der Kunde automatisch gesperrt und hat zu diesem Zeitpunkt keinen Zugang mehr zum Center.

Wir danken für dein Verständnis und wünsche dir weiterhin ein erfolgreiches Training.


Mit sportlichen Grüssen

Lysspark Fitness und Team

Rolf Hugi und Team

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