AGB + Hausordnung | Lysspark Fitness
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AGB Lysspark Fitness GmbH

 

Mitgliedschaftsbedingungen

 

1. Die Einrichtungen stehen jedem Mitglied, gemäss diesem Vertrag, während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Konsumation von Getränken (nicht Offenausschank) und Nahrungsmitteln, sowie die Teilnahme an Spezialveranstaltungen, sind im Preis nicht inbegriffen. Die Gebühren sind aus der aktuellen Preisliste ersichtlich. Das Nichtbenützen der Einrichtungen und Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beiträge. Der Group Fitness Plan kann jederzeit geändert werden. Zudem besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Instruktor oder Instruktorin.

2. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch nach 12/24/36 Monate um jeweils 12/24/36 Monate, wenn dieser nicht 60 Tage vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Massgebend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Poststempels. Der Mitgliedschaftspreis für den verlängerten Vertrag richtet sich nach der 60 Tage vor Verlängerungsbeginn, geltenden Mitgliedschaftspreisliste (die Preisliste liegt immer zur Einsicht auf oder kann auf der Webseite eingesehen werden).

3. Der Kaufpreis für den TGS Schlüssel / Chip-Band (Eigentum Mitglied) beträgt CHF 40.00.-. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Verlust des TGS Schlüssel / Chip-Band ist der Lysspark Fitness GmbH sofort zu melden. Bei Verlust des TGS Schlüssel / Chip-Band hat das Mitglied einen Wiederbeschaffungsbeitrag von CHF 40.00.- zu leisten. Der TGS Schlüssel / Chip-Band ist die Zutrittsberechtigung zum Center. Das Mitglied haftet gegenüber der Lysspark Fitness GmbH für Schäden, aufgrund Missbrauchs des TGS Schlüssel / Chip-Band, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Missbrauch hat den sofortigen Verlust der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages, zur Folge.

4. Im Falle von zusätzlichen Schliessungen, wie zum Beispiel bei Reinigung oder Revision und für Betriebsunterbrüche infolge höherer Gewalt (Epidemien / Pandemien / Umweltkatastrophen usw.) und anderer unvorhersehbarer Ereignisse, besteht für das Mitglied grundsätzlich keinerlei Anspruch auf

4.1 Rückvergütungen / Zeitgutschrift oder ein Time Stop.

Sollte dieser Fall 4.1 eintreten, wird dies im Einzelfall von Lysspark Fitness geprüft.

5.  Bei einem Rückstand des Mitgliedsbeitrages von 12/24/36 Monate und bei Ratenzahlung, auf das vereinbarte Zahlungsziel, wird ein Mahngebühr von CHF 50.- fällig. Sollte es bei Verzug der Rechnung zu einem Inkassoauftrag, so werden sämtliche Kosten von der Inkassostelle dem Kunden direkt verrechnet. Für Umtriebe werden ab der 2. Mahnung und andere auf Verzugsfolgen zurückgehende Briefe, dem Mitglied je CHF 20.- in Rechnung gestellt.

6. Mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht haften wir nicht für Unfälle und Wertgegenstände. Der Abschluss einer Unfall- und / oder Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds. Während den Öffnungszeiten ist das Center immer überwacht.

7. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Hygienevorschriften sind strikt zu beachten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft, ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

8. Mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung der Lysspark Fitness GmbH kann die Mitgliedschaft mit einem Time Stop CHF 30.00 pro Monat unterbrochen werden. Der Unterbruch muss mind. einen Monat betragen und darf 6 Monate nicht überschreiten. Dem Antrag sind Unterlagen zur Prüfung beizulegen. Ein Unterbruch befreit nicht von der Zahlungspflicht und wird nach Bezahlung der Unterbruchsgebühr der aktuellen Laufzeit angerechnet.

9. Arztzeugnis und Militärdienst, werden ab dem 7. Tag angerechnet. Kürzere Abwesenheiten werden nicht angerechnet. Das Arztzeugnis oder der Marschbefehl muss spätestens 3 Wochen nach Beginn des Ereignisses in unserem Besitz sein, ansonsten wird die Zeit nicht angerechnet.

10. Mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung der Lysspark Fitness GmbH, kann der Mitgliedsvertrag einem Nicht-Mitglied übertragen werden.

11. Der Mitgliedsvertrag kann nicht von einem Ehemaligen-Mitglied oder einem bestehenden Mitglied übernommen werden. Die Übernahmegebühr beträgt mindestens CHF 20.- plus das Vitality Paket CHF 150.-

12. Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen, wie länger dauernde Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der Lysspark Fitness GmbH (mehr als 30 Kilometer), gewährt werden. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsschreiben und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgerberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Gewährt die Lysspark Fitness GmbH den Vertragsrücktritt, so wird die Abonnementsgebühr für die verbleibenden Monate, abzüglich einer Gebühr von CHF 90.- zurückerstattet.

13. Beim Umgang mit Daten hält sich Lysspark Fitness GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Lysspark Fitness GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass Lysspark Fitness GmbH im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlverhalten weitergeben kann; seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf; seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.

14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages, sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand der Hauptsitz der Lysspark Fitness GmbH.

Hausordnung Lysspark Fitness GmbH 

 

An- und Abmeldung

Jeder Besuch ist an der Rezeption (Drehkreuz per TGS Schlüssel / Chip-Band (obligatorisch) an- und abzumelden. Verlorene Chips müssen kostenpflichtig ersetzt werden.

 

Bekleidung

Im Fitnessbereich und in den Kursräumen sind saubere geschlossene Sportschuhe zu tragen. Schuhe mit abfärbendem Profil sind nicht gestattet. Eine angemessene Trainingsbekleidung ist vorgeschrieben.

 

Duschen

Bei starkem Körpergeruch ist das Duschen vor dem Training obligatorisch. Hat der Kunde eine Massage gebucht, hat er geduscht und sauber zur Massage oder Therapie zu erscheinen.

 

Fitnessbereich

Im Trainingsraum müssen die Gerätepolster mit einem Handtuch abgedeckt werden. Die Ausdauergeräte sind nach Gebrauch mit dem bereitgestellten Gym Wipes zu reinigen. Das Gerät ist während den Pausen freizugeben. Bitte trage Sorge im Umgang mit dem Material, und bringe die freien Geräte nach Gebrauch an den vorgesehenen Lagerort zurück.

 

Group Fitness

Group Fitness Kurse können jederzeit mit Voranmeldung über die App bis zu 3 Tage vorab online gebucht werden. Die Kurse haben eine limitierte Teilnehmerzahl und finden ab 3 Teilnehmern statt. Bei Verhinderung wird gebeten, sich bis zu 60 Minuten vor Kursbeginn über die App abzumelden.

 

Garderoben

Die Strassenkleider sind im Garderobenschrank zu verstauen. Schliesse deinen Schrank unbedingt ab. Wir übernehmen keine Haftung. Bitte trockne dich vor dem Verlassen der Nasszone gut ab.

 

Mobil-Telefone

Das Telefonieren auf der Fitnessfläche ist untersagt. Fotografieren und Filmen von Personen ist aufgrund der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte untersagt.

 

Hygiene

Das Rauchen und das Kauen von Kaugummis ist in sämtlichen Räumen im Center verboten. Heftpflaster lösen sich in den Duschen, weshalb sie vor Betreten des Duschbereichs zu entfernen sind. Rasieren, Nägel schneiden, Hornhaut raspeln, Haare tönen und färben ist nicht gestattet. Bitte lege aus Respekt vor Mittrainierenden Kunden frische Trainingskleidung an.

 

Ordnungsregeln

Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und u.a. die Hygienevorschriften strikt einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstösse haben ein Hausverbot zur Folge; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

 

Sicherheit und Risiken

Das Benützen der Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Eine sportärztliche Untersuchung vor dem Abschluss einer Mitgliedschaft ist für Personen angezeigt, welche lange keinen Sport mehr getrieben haben, gesundheitliche Probleme haben oder während den letzten Jahren an einer schweren Krankheit gelitten haben. Sollten Bedenken unsererseits über ein risikofreies Training bestehen, behalten wir uns vor, der Person das Training, respektive eine Mitgliedschaft zu verweigern. Für Schäden, die sich Mitglieder aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Benützung der Anlagen und Geräte zuziehen, besteht seitens Lysspark Fitness und dessen Personal keine Haftung. Auch bei Diebstahl oder Beschädigung und für liegen gebliebene oder deponierte Gegenstände übernimmt Lysspark Fitness keine Haftung. Diesbezügliche Versicherungen sind Sache des Anlagebenützers.

 

Verpflegung

Im Trainingsbereich ist das Trinken aus Gläsern untersagt (Unfallgefahr!). Der Verzehr von Früchten ist auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.

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